Erschienen auf sunny7.at
Es fängt meist nur mit ein paar zweideutigen Blicken an. Daraus werden anrüchige oder sexuelle Aussagen bis plötzlich die Hand dort liegt, wo sie sicher nicht hingehört. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist zwar weit verbreitet – aber nichts, das zu dulden wäre. Eine Betroffene erzählt, Experten erklären.
„Ich fühle mich wirklich entwürdigt. Das macht mich aggressiv gegen ihn. Dass ein Mensch nicht spüren kann, wie ablehnend und unfreundlich ich ihm gegenüber bin, das überrascht mich.“ So geht es Anna O. (Name geändert), Diplomandin an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Die junge Studentin wird von ihrem Professor berührt, gestreichelt, bekommt Küsschen zu geworfen und SMS mit privatem Inhalt. Sie weiß, dass ihr Lehrer eine Grenze überschreitet, und das beinahe bei jedem Treffen. „Er sucht den körperlichen Kontakt. Er rutscht mit seinem Sessel ganz knapp zu mir und greift über mich auf meinen Laptop, berührt meinen Oberschenkel. Er berührt meine Schulter. Aber nicht einfach normal, sondern er massiert sie. Er muss mich teilweise ja angreifen, für die Fallstudie eben. Aber es ist ein Unterschied, ob er eine Elektrode an meine Schulter pickt oder den Muskelstrang nimmt und dann zu kneten beginnt. Das ist wirklich sehr unangenehm. Ich habe am Anfang überlegt, ob ich überempfindlich bin. Aber ich zeige ihm ja ganz deutlich, dass ich das nicht will“, erzählt Anna im sunny7-Gespräch. Trotzdem werde sie nichts unternehmen. Sobald sie ihr Diplom in Händen hält: „Vergessen. Hinter mir die Sintflut. Ich werde es nicht melden. Er wird von der Uni fliegen“, und das wolle die junge Geigerin ihrem Professor nicht antun.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann viele Facetten haben. Ob das nun pornografische Bilder am Computerbildschirm sind, anzügliche Witze, der Klaps auf den Hintern oder direkte Aufforderungen zu sexuellem Handeln. Aber egal wie, eines ist sexuelle Belästigung immer: ein strafbares Delikt. Zwar ist die Auslegung subjektiv, was durchaus zu Streitfällen führen kann. Denn was für die einen noch lange nicht unter „Belästigung“ fällt, ist für die anderen schon ein Grund, die Polizei oder zumindest den Arbeitgeber zu informieren. Trotzdem gibt es keinen Grund für Frauen (und auch Männer), solches Verhalten zu tolerieren.
In Österreich verbietet das Gleichbehandlungsgesetz seit 1979 (Novelle 2008) sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und stellt diese unter eine Strafe von mindestens 1000,- Euro. Betroffen sind mehr, als man vielleicht denkt. Eine Schweizer Studie („Risiko und Verbreitung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“) zeigt auf, dass sich im Laufe ihres Arbeitslebens 28 Prozent der Frauen und 10 Prozent der Männer sexuell belästigt gefühlt haben. Sandra Konstatzky, Gleichbehandlungsanwältin, sagt: „2010 hatten wir 422 Beratungen zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Vergangenes Jahr waren es 345, also etwas weniger. Das macht insgesamt 19 Prozent unser Beratungen aus.“ Die Gleichbehandlungsanwaltschaft, in deren Aufgabengebiet sexuelle Belästigung fällt, kann allerdings nur mit juristischer Auskunft helfen.
Was sagt das Gesetz?
Auch die Arbeiterkammer (AK) Wien unterstützt Betroffene nur in Rechtsfragen. Jasmin Haindl, Juristin und arbeitsrechtliche Beraterin bei der AK Wien, erklärt, dass es sehr wichtig ist, sich juristisch beraten zu lassen, bevor man als Betroffene Aktionen setzt. Oft wisse man gar nicht, was rechtlich alles ansteht, wenn man eine Anzeige wegen sexueller Belästigung aufgibt. „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer zu schützen. Wenn eine Arbeitnehmerin wegen sexueller Belästigung zu ihrem Chef oder ihrer Chefin geht und dieser tut nichts dafür, die Situation zu ändern, macht er/sie sich auch strafbar. Das heißt, er/sie muss ebenso zahlen und dafür sorgen, dass die entsprechende Person versetzt, gekündigt oder sogar entlassen wird.“
Wenn es sich beim Täter um den Arbeitgeber handelt und dieser mit Kündigung droht, brauche man sich trotzdem nicht zu ängstigen. „Eine Kündigung kann man anfechten. Man kann auf Fortsetzung des Dienstvertrages oder auch auf Schadenersatz klagen. Dann bekäme man ebenso Geld. Der Betrag ist hier nicht geregelt. Das kann dann sehr wenig oder unglaublich viel sein“, so Juristin Haindl.
Schwierig ist nur die Sache mit den Beweisen: Oft steht einfach Aussage gegen Aussage und das Gericht muss entscheiden. Wenn es überhaupt so weit kommt. Viele Frauen gehen nämlich gar nicht bis vors Gericht. Es sei sehr anstrengend, diese ganzen Verhandlungen durchzusitzen und auch psychisch belastend, alles noch einmal aufrollen zu müssen. „In vielen Fällen einigen sich die Parteien außergerichtlich in Form eines Vergleiches oder ähnliches. Manche Frauen verzichten aber auch auf ihr Recht“, erklärt Haindl.
Oft schwer zu verkraften
Was nicht weiter verwunderlich ist. „Das ist ein großes, schambesetztes Thema. Man schämt sich für das, was einem passiert. Viele Frauen verzichten auf eine Gerichtsverhandlung, weil es Monate dauert, bis die anfängt und dann kommt meist nicht viel dabei raus. Sobald die erste Wut und Ohnmacht verzogen ist, setzt die Scham ein. Ich bin davon überzeugt, dass nur wenige Betroffene tatsächlich Schritte einleiten und ihr Problem öffentlich machen“, sagt Angelika Breser, klinische und Gesundheitspsychologin vom 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien. Dort gibt es psychische Hilfe für Betroffene.
Manche Frauen trifft die Belästigung härter als andere. Prinzipiell ist es aber ähnlich wie bei anderen Formen der Gewalt. „Frauen werden dadurch traumatisiert. Sie bekommen Angst, zum Arbeitsplatz zu gehen, die Arbeitsleistung wird beeinträchtigt. Weitere Folgen können Schlafstörung, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Depressionen und Panikattacken sein“, so Psychologin Breser. Doch die Auswirkungen ziehen weite Kreise. Oft wisse das ganze Personal, was vor sich geht. Und sofort beginnt die Gerüchteküche zu brodeln, wobei meistens zwei Positionen vertreten werden: Die eine Seite meint: „Ja klar, die hat das provoziert, so wie die sich anzieht“, während die Gegenseite argumentiert: „Bei dem Typen wundert mich das nicht. Mich hat er auch schon einmal so komisch angeschaut“. Laut Angelika Breser sind es oft Frauen, die der Betroffenen die Schuld zuweisen, quasi als Verdrängungsmechanismus. Sie können sich nicht mit der Tatsache befassen, dass so etwas tatsächlich in ihrem Umkreis passiert.
Aber wie wehren?
Der Frauennotruf empfiehlt, sofort gegen die Belästigung anzugehen. Es muss klar, laut und deutlich gesagt werden, dass man das nicht will. „Am besten so, dass die Kollegen das auch hören können. Bei gegebener Anzeige kann man sich dann auf die Zeugen berufen“, weiß Breser. Nach der ersten Grenzüberschreitung sollte man sich rechtlich beraten lassen und Beweise sammeln. Auch mit dem Arbeitgeber muss der Dialog gesucht werden, da dieser zum Schutz der ArbeitnehmerInnen verpflichtet ist.
Schwierig ist es im Fall von Anna O. Erstens ist ihr Belästiger pragmatisierter Beamter. Zweitens will die Studentin gar keine Konsequenzen für das Verhalten ihres Professors. Wenn sie sich an die zuständige Stelle (Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der MDW; im öffentlichen Dienst hat jedes Amt eine eigene Anlaufstelle für sexuelle Belästigung) wendet, hätte der Lehrer zumindest mit einem Disziplinarverfahren zu rechnen, vielleicht mit Suspendierung oder sogar Kündigung. „Ich weiß, ich sollte es melden. Es gibt sicher Leute, für die das schlimmer ist, als für mich… Aber er ist einfach so tollpatschig. Ich habe das Gefühl, dass er wirklich in mich verknallt ist. Es ist halt keine leichte Situation“, sagt die junge Frau.